Sonntag, 28. Februar 2010

Inselgelt (4) – Buchgeld

Wenn Feldi in Eile war, beim Hinterlegen eines Steinchens auf der Bank, dann konnte gut sein, dass er „Schreib’s auf!“ sagte, weil er nicht auf Bachis Bestätigungszettel warten wollte.
Und so eröffnete Bachi ein Einlagenbuch, in das er schrieb: „Feldi besitzt ein Steinchen.“

Bachi benannte, womit er sich beschäftigte.

Die Steinchen, die Feldi und Waldi und er selbst bei sich trugen, die nannte er „Gelt-Gilt“, weil man damit Gelt-Gilt-Geschäfte machen konnte.
Jene Steinchen, die auf der Zettelbank lagen, die nannte er „Ungiltige“, denn sie waren hinterlegt. Eingesperrt. Aus dem Verkehr.

Die Bestätigungszettel für hinterlegtes Gelt-Gilt, die mittlerweile wie Gelt-Gilt selbst und anstelle der Ungiltigen den Besitzer wechselten, die nannte er Bar-Gelt-Gilt.
Nicht ohne zu schmunzeln nannte er sie Bar-Gelt-Gilt, denn wer mit dem Zettel von Hinnen nach Dannen ging, der ging bar des Steinchens, also quasi nackend, vom Steinchen befreit.

Das, was Feldi eilig und ohne Beleg hinterlegt hatte, das nannte er Buch-Gelt-Gilt. Schlicht, weil es in seinem Einlagenbuch vermerktes Gelt-Gilt war, über das Feldi, oder wer es auch sonst hinterlegt hatte, jederzeit hätte verfügen können, so, als tauschte er einen der Zettel.

Und weil Feldi zerstreut war, und beim Tauschen an der Bachmündung weder Steinchen noch Zettel bei sich gehabt hatte, und Bachi aus der Not geholfen hatte, indem er vorschlug, das Steinchen, das Feldi Waldi gegen Holz zu bezahlen gehabt hätte einfach als Buch-Gelt-Gilt von Feldis Guthaben auf Waldis umzubuchen, gewöhnte sich auch Waldi an Buch-Gelt-Gilt, und verzichtete immer mehr auf das Ausstellen von Zettel.
Man verrechnete zunehmend Bar-Gelt-Gilt-los, und Bachi buchte, denn im Grunde war das Eine wie das Andere.

Fortsetzung folgt.

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